Als 2012 mit der Planung für die Flächennutzungs-gebiete für Windenergieanlagen begonnen wurde, zog man als Referenz Anlagen mit einer Nabenhöhe von 100 und Gesamthöhe von 140 Meter heran. Zwischenzeitlich liegt die Höhe von Standardanlagen bei 240 Meter. Anlagen bis 300 Meter sind in Planung. Grundlagen wurden im Windatlas BW von 2019, der alle Windgeschwindigkeiten in 200 m über Grund darstellt, geschaffen. Während der wirtschaftliche Druck ein Wachsen der Windkraftanlagen in windstärkere Höhen notwendig macht, verbleibt der Mindestabstand zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg nach wie vor auf einem festen Niveau von 750 Meter.
Versäumt wurde, anders als in den technischen Fortschritt, in die medizinische Forschung zu investieren. Hervorgerufen durch die immer höher und größer gewordenen Rotorblätter nimmt die Beeinträchtigung der Bewohner in der Umgebung liegender Wohngebiete insbesondere durch Infraschall (nichthörbarer Schall), Bodenschall und den wechsel-seitigen Schattenwurf erheblich zu. Dies führt zu der Notwendigkeit, den Abstand zur Wohnbebauung an die Anlagenhöhe zu koppeln. Um der Misere des gleichbleibenden Mindestabstands von 750 Metern bei kontinuierlichem Wachstum von Windkraftanlagen entgegenzuwirken, haben sich verschiedene CDU-Gemeinderatsfraktionen dazu entschlossen, eine gemeinsame Forderung für das CDU-Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 auf den Weg zu bringen, die einen von der Anlagenhöhe abhängigen Mindestabstand fordert.
Heiko Becker, Stadtrat und Ortsvorsteher von Schluttenbach
KW 34/2020