Alljährlich befassen sich die Gemeinden mit Planungen, dem laufenden Betrieb des Kanalnetzes und dessen Kosten. Ettlingen besitzt ein Kanalnetz in gutem Zustand, das allerdings der ständigen Erneuerung bedarf. Da nach über zwei Jahrzehnten die Investitionen in die Regenwasserableitung und -behandlung durch den Bau zahlreicher Regenklär- und Regenüberlaufbecken abgeschlossen sind, kann der Einsatz der finanziellen Mittel ganz auf die Erneuerung bestehender Kanäle gerichtet werden.

Bei der Gebührenbemessung sind nach dem Kommunalabgabengesetz die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen zu berücksichtigen. Gleichgültig, ob Eigen- oder Fremdkapital eingesetzt wird – beides ist zu verzinsen. Aufgrund der niedrigen Zinssätze für Kredite sind diese seit geraumer Zeit sogar „rentierlicher“ als die Verzinsung evtl. eingebrachten Eigenkapitals zu 3,5 %.

Wenn sich die CDU zusammen mit anderen politischen Gruppierungen im Jahr 2007 zur Deckung des in den Vorjahren aufgelaufenen Defizits von rund 2,1 Millionen € aus laufenden Mitteln des städtischen Haushalts entschloss, geschah dies unter dem Gesichtspunkt, die Gebührenzahler, insbesondere Mieter und Hauseigentümer, von einer deutlichen Gebührenerhöhung zu verschonen. Der sofortige Defizitausgleich führte daher auch zu einer besseren Wirtschaftlichkeit, die vom Artikelschreiber der SPD in der letzten Ausgabe vermisst wurde. Denn die Nacherhebung der Gebühren wäre über mehrere Jahre zu verteilen gewesen.

Abwasserbeseitigung hat ihren Preis