Nachdem wir im Amtsblatt der letzten Woche mit Erstaunen lesen konnten, dass wir einen Antrag zum oberen Albgrün gestellt hätten, sollte man vielleicht klarstellen, dass es im Moment unseres Wissens keinen einzigen Antrag zum Thema oberes Albgrün gibt, der das Quorum für die Behandlung im Rat erfüllt, weder von uns, noch von anderer Seite. Das ist im Übrigen auch sinnvoll so, denn bevor nicht alle Sachinformationen vorliegen, könnte man ohnehin keine fundierte Entscheidung treffen. Warum also die Behauptungen um irgendwelche vermeintlichen Anträge? Ob es vielleicht an der Kommunalwahl im kommenden Frühjahr liegt?
Wir dagegen bleiben bei unserer schon seit langem vertretenen Meinung: Alle Fragen rund um das obere Albgrün gehören in die Beratung des Bebauungsplans im Gemeinderat. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Sachinformationen vorliegen und in dieser Sitzung werden alle Argumente und Einsprüche in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einbezogen. Denn – um es noch einmal klar zu sagen – noch ist nichts entschieden. Und wenn wir in dieser Beratung zu der Meinung kommen, dass weitere Auskünfte oder Gutachten, gleichgültig ob zum Lärmschutz, zum Verkehr oder zum Baurecht nötig sind, dann kann der Gemeinderat dies so beschließen. Zu all dem braucht es keine Anträge, da es Teil des ganz normalen Baurechtsverfahrens ist. Wir werden daher auch weiterhin objektiv und an der Sache orientiert entscheiden und die bestmögliche Lösung für unsere Stadt suchen.