Windkraftanlagen (WKA) sollen in Baden-Württemberg in großem Umfang zusätzlich errichtet werden. Im Erlass der grün-roten Regierung wird eingegangen auf windradsensitive Vogelarten und Fledermäuse, die geschützt werden müssen – hoffent- lich! Aber der Schutz der Menschen vor diesen Industrieanlagen vor ihrer Haustier ist nicht erwähnt und wohl ohne Bedeutung.

Wir reden immer von von mindestens 3 Windrädern in einer Konzentrationszone, die jeweils fast so hoch sind wie der Stuttgarter Fernsehturm. Dass gesundheitliche Störungen entstehen können zeigt schon die Empfehlung der WHO (Weltgesundheitsorganisation), einen Mindestabstand zu Wohngebieten von 2 km einzuhalten. Bei uns hält die Landesregierung einen Abstand von 700 m für ausreichend! Im Ländervergleich stehen wir damit an vorletzter Stelle. Die Regelung in Sachsen (Gesamthöhe x 10) schützt Wohngebiete viel besser, da die aktuellen WKA dann 2 bis 2,2 km Abstand haben müssen. In unserem dicht besiedelten Gebiet wäre eine derartige Planung nicht möglich. Aber wenn eine Planung nicht erfolgt, können laut grün-roter Erpressung überall in der Gemeinde Windräder errichtet werden. Das nennt man ein klassisches Dilemma!

Wo bleibt unser Städte/Gemeindetag, der sich gegen dieses Gesetz wehren könnte?

Artenschutz vor Menschenschutz?