… für Fußgänger – Radfahrer müssen aber absteigen und schieben.

Auf Basis dieses vereinfachten Kompromisses konnte mit dem BGV eine öffentliche Versicherung für diesen Weg vereinbart werden.

Ein Umlaufgitter oder eine Umlaufschranke auf beiden Seiten wirken wie eine Barriere. Diese sorgt dafür, dass Radfahrer absteigen und zu Fuß durch die Unterführung gehen müssen. Nur so ist es möglich, dass die niedrige Durchgangshöhe genehmigungsfähig ist.

Der nun wieder „sichere“ Fußgängerweg wird nicht nur gern zum Einkaufen, Arztbesuch usw. benutzt, sondern wird auch von Spaziergängern geschätzt. Auch die idyllische Querverbindung entlang des Beierbachs gewinnt an Bedeutung und wird jetzt wahrscheinlich wieder vermehrt genutzt.

Insofern sind wir jetzt alle zufrieden, dass der beliebte Weg für die Öffentlichkeit wieder frei ist. Wir freuen uns, dass unser gemeinsamer Antrag im Ortschaftsrat zum Erfolg führte. Insbesondere gilt der Dank an OB und BM, die in der Sache alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um diese Verbindung wieder frei zu geben. Auch die Bürger haben sich stark eingebracht. Es zeigt sich, dass manchmal Beharrlichkeit und Kreativität zum gemeinsamen Ziel führen kann.

Der Heckenweg/Kirchweg ist wieder frei