Am 12.02.14 folgte unser Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ( NVK ), ohne eine Konzentrationszone in Ettlingen – also weder auf dem Edelberg noch auf dem Kreuzelberg – in die Offenlage des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie zu gehen. Leider bot die vorgesehene Fläche bei Ittersbach dem Regierungspräsidium „substanziell zu wenig Raum“ und es lehnte die Planung ab. Konsequenz: Die Suche nach neuen oder vergrößerten Konzentrationszonen beginnt erneut, diesmal unter Berücksichtigung auch von Gebieten mit völlig unzureichenden Windgeschwindigkeiten unter 5 m/sec.

Warum wird aber der Kreuzelberg vom NVK wieder in die Suche eingeschlossen? Zuvor war er ja trotz höherer Windgeschwindigkeit ausgeschlossen worden, vor allem wegen negativer städtebaulicher Aspekte und hohem Konfliktpotenzial bzgl. Artenschutz. Das ist völlig unlogisch, denn die Ausschlusskriterien bleiben ja unverändert bestehen!

Schon gar nicht darf Ettlingen „den Kreuzelberg einbringen“ oder im weiteren Verfahren jemals eine Konzentrationszone an diesem geografischen Mittelpunkt Ettlingens bejahen. Wir könnten sonst als Grundstückseigentümer das „faktische Veto-Recht“ verlieren. Ein juristischer Grundsatz lautet nämlich, dass man nicht gegen selbst geschaffene Fakten vorgehen darf: Sollte jemals eine Konzentrationszone vom NVK auf dem Kreuzelberg beschlossen werden, darf das nur gegen ein Ettlinger Votum geschehen, da sonst ein möglicher Eigentumsvorbehalt der Stadt gegenüber Investoren wohl juristisch nicht aufrecht erhalten werden kann!

Doch Windräder auf dem Kreuzelberg?