Ein wichtiges Prinzip nicht nur in der Kommunalpolitik, sondern auch darüber hinaus, ist die sogenannte „Subsidiarität“. Hinter diesem hochgestochenen Wort verbirgt sich die ganz einfache Regel, dass die Dinge auf der politischen Ebene geregelt werden sollen, die von der Regelung auch betroffen ist. Es soll mit anderen Worten nicht von oben herab regiert werden.
Die Regelungen für unser Amtsblatt sind ein typisches Beispiel für dieses Prinzip. Es ist unser Amtsblatt, eine reine Ettlinger Angelegenheit also, die keine Einmischung der Landesregierung nötig hat. Das gilt im Übrigen auch für alle Gemeinden rund um Ettlingen. Überall haben die Gemeinderäte es geschafft, Regelungen nach ihrem Bedarf zu finden, die genau auf die jeweilige Gemeinde zugeschnitten sind. Und genau so muss es auch sein.
Nun sind all diese Gemeinden vom neu verordneten „Maulkorberlass“ betroffen und müssen die Meinungsfreiheit vor Wahlen beschränken. Zu allem Überfluss ist der Erlass auch noch handwerklich schlecht gemacht, denn es wird nicht gesagt, wie lange vor Wahlen die Einschränkung gelten soll. Es bleibt dann wohl den Gerichten überlassen, den Gummiparagraphen irgendwie auszulegen. Es ist wirklich kaum zu glauben.
Wir sind daher in der Sondersitzung des Gemeinderates bei unserer Meinung geblieben, diese schlechte Regelung abzulehnen. Den letztlich mit einer Stimme Mehrheit beschlossenen Kompromiss über zwei Wochen halten wir für reine Augenwischerei, die keinerlei Rechtssicherheit schafft.