Seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten ist die Vergabe von städtischen Grundstücken im Erbbau ein gut funktionierendes Mittel, weniger gut betuchten Familien einen Weg zum eigenen Heim zu ermöglichen. Außerdem war es bisher üblich, den Bewohnern, die ja über Jahrzehnte in ihren Häusern gelebt hatten, die Grundstücke zu vergünstigten Bedingungen zum Kauf anzubieten.

Damit soll nach dem Willen der Grünen und der Sozialdemokraten nun Schluss sein. Standardmäßig soll der Erbbau verlängert werden und zwar zu Konditionen von 1% des Bodenrichtwertes. 1% des Bodenrichtwertes heißt z. B. für eine ältere, verwitwete Erbbauberechtigte, deren Vertrag ausläuft und die nur 60% der Rente des verstorbenen Ehemanns bekommt, dass sie nach der neuen Berechnung etwa das 10fache des bisherigen Erbbauzins bezahlen soll. Wir finden das wenig sozial.

Wir sehen im Erbbau auch weiterhin eine Familienförderung als soziale Komponente der Stadt. Allerdings hat eine junge Familie, die ein Haus erwerben oder bauen will, das auf einem Erbbaugrundstück steht, durch den neuen Erbbauzins, der ja über so manchem derzeit angebotenen Kreditzinssatz liegt, eine erhebliche monatliche Belastung zu tragen. Der Wunschtraum von eigenen Heim wird so wohl nicht realisiert werden. Alle Parteien und Wählervereinigungen haben sich im Wahlkampf 2019 bezahlbaren Wohnraum auf die Fahne geschrieben. Erbbau-Grundstücke zu günstigen Konditionen sind ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen.

Christa Stauch, Stadträtin

KW 26/2020

Erbbau als soziale Komponente
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