Konjunkturpaket II kann umgesetzt werden
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Hans-Peter Stemmer, Fraktionsvorsitzender |
CDU-Fraktion, 13. KW 2009
Den Weg frei gemacht zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II haben Finanz- und Innenministerium des Landes Baden-Württemberg mit dem Erlass der Zuwendungsrichtlinien. So wurde die notwendige Planungssicherheit geschaffen, damit förderfähige Projekte vorbereitet und beim Regierungspräsidium angemeldet werden können.
Die Mittel des Bundes sind für den Schwerpunktbereich
Bildungsinfrastruktur und den Schwerpunkt Infrastruktur zu verwenden
und belaufen sich für Ettlingen auf 1.557.000€ bzw. 397.000€, zusammen
1.954.000 €. Für den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur liegen
der Berechnung ein Betrag von 245 € je Schüler an kommunalen und
privaten Schulen sowie der Kinder in Kindergärten und
Tageseinrichtungen in der Stadt Ettlingen zugrunde. Unsere Fraktion vertritt die Auffassung, die Förderbeträge
unter Berücksichtigung von Prioritäten anteilig für die Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen zu verwenden.
Bildungsinfrastruktur und den Schwerpunkt Infrastruktur zu verwenden
und belaufen sich für Ettlingen auf 1.557.000€ bzw. 397.000€, zusammen
1.954.000 €. Für den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur liegen
der Berechnung ein Betrag von 245 € je Schüler an kommunalen und
privaten Schulen sowie der Kinder in Kindergärten und
Tageseinrichtungen in der Stadt Ettlingen zugrunde. Unsere Fraktion vertritt die Auffassung, die Förderbeträge
unter Berücksichtigung von Prioritäten anteilig für die Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen zu verwenden.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden vorübergehend Erleichterungen
für die Vergabe von Aufträgen beschlossen. Danach können Bauleistungen
bis zu 1 Mio. € beschränkt ausgeschrieben bzw. bis zu 100.000 € freihändig vergeben werden. Die Vergabe kleinerer
Aufträge hat den Vorteil der zügigeren Umsetzung und die verstärkte
Berücksichtigung des örtlichen Handwerks. Die CDU-Fraktion setzt sich
dafür ein, dass der Haushalt wie nunmehr vorgesehen noch vor Ostern
verabschiedet wird und danach Aufträge zügig vergeben werden.
für die Vergabe von Aufträgen beschlossen. Danach können Bauleistungen
bis zu 1 Mio. € beschränkt ausgeschrieben bzw. bis zu 100.000 € freihändig vergeben werden. Die Vergabe kleinerer
Aufträge hat den Vorteil der zügigeren Umsetzung und die verstärkte
Berücksichtigung des örtlichen Handwerks. Die CDU-Fraktion setzt sich
dafür ein, dass der Haushalt wie nunmehr vorgesehen noch vor Ostern
verabschiedet wird und danach Aufträge zügig vergeben werden.
Hans-Peter Stemmer, Fraktionsvorsitzender
Geld für Kinderbetreuung und Schulen