Prof. Dr. Albrecht DitzingerDie gesplittete Abwassergebühr – zwangsweise eingeführt durch ein Gerichtsurteil – fügt dem bisherigen Abrechnungsverfahren, rein nach verbrauchtem Frischwasser, eine weitere Komponente, nach versiegelter Fläche, hinzu. Zur Ermittlung dieser Flächen sind von der Stadtverwaltung schon umfangreiche Vorbereitungen, inclusive sehr guter Informationsveranstaltungen, durchgeführt worden. Nun liegt auch die Kostenermittlung vor. Pro ermitteltem Quadratmeter versiegelter Fläche und Jahr werden 58ct fällig. Für das Dachwasser eines typischen Einfamilienhauses mit 150m2 Dachfläche sind das 150 x 0,9 x 0,58 = 78 Euro pro Jahr.
 

Da die Stadt am Abwasser weder verdienen noch zuschießen darf, wird im Gegenzug der Kubikmeter Frischwasser billiger. 

Trotzdem werden sich teilweise deutliche Verschiebungen ergeben: Gewerbetreibende mit geringem Wasserverbrauch und großen Parkplätzen etwa, oder Personen, die alleine in einem Einfamilienhaus leben, werden durch dies Gerichtsurteil stärker belastet. Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, die bisherige Grundgebühr zu reduzieren, um mögliche Härten etwas abzumildern.

 

Was kann man tun, um diese Kosten zu reduzieren? Versiegelte Flächen entsiegeln? Das wurde zwar als eine positive Folge der neuen Gebühr für die Umwelt dargestellt, aber wer nun nachrechnet wird feststellen, dass sich das in den seltensten Fällen lohnt.

 

Fazit also: Enormer, auch zukünftiger Arbeitsaufwand für die Stadt, zusätzliche Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger, bei minimalen Vorteilen für die Umwelt.

 

Albrecht Ditzinger

Gesplittete Abwassergebühr