In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde über einen Tagesordnungspunkt beschlossen, dessen Bedeutung sich dem nicht mit üblichem Verwaltungs- Kauderwelsch vertrauten Leser wohl kaum auf den ersten Blick erschloss. Es ging um den „Erlass einer Delegationssatzung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II“. Alles klar, oder vielleicht doch nicht so ganz?

Im Frühjahr hat der Gemeinderat die Einführung des „Ettlinger Kinder- und Familienpasses“ beschlossen, der Gutscheine für Kinder von Familien mit mindestens drei Kindern und von Alleinerziehenden bereit hält. Zusätzlich wurde der „Kinder- und Familienpass plus“ beschlossen, der zusätzliche Gutscheine und weitere Leistungen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bietet.

Dabei war es uns besonders wichtig, dass dieser Pass die sehr werthaltigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes, das Ministerin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht hat, nicht ersetzt, sondern ergänzt. Zusätzlich lag uns daran, den Zugang zu den Leistungen des Bundes zu vereinfachen. Daher wurden die beiden Leistungen gekoppelt und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, das Antragsverfahren (bisher getrennt beim Kreis und in Ettlingen) möglichst in eine Hand zu legen.

Dies ist mit der „Delegation“ der Aufgabe vom Kreis an die Stadt Ettlingen gelungen. Ab Januar gelten nun für die Eltern kurze Ettlinger Wege zu beiden Leistungen.

Trotz des sperrigen Titels auf der Tagesordnung wurde damit ein wichtiger Beschluss für ein familienfreundliches Ettlingen gefasst.

Kinder- und Familienpass komplett!