Wahrscheinlich erscheint das Thema Sauna bei den gegenwärtigen Außentemperaturen für die meisten Einwohner Ettlingens eher zweitrangig zu sein. Im Moment werden wohl hauptsächlich die Leistungen unserer Freibäder in Anspruch genommen. Und natürlich sind die Freibäder, angefangen vom Albgau- Freibad, das eine aktuelle Badelandschaft anbietet, über den Badesee Buchtzig, der mit seiner Strandlandschaft vor allem Familien anspricht, bis hin zum Waldbad in Schöllbronn mit seiner einmaligen Lage, jedes für sich einen erfrischenden Besuch in sommerlicher Hitze wert.

Trotzdem müssen wir uns zum 1. Juli mit dem Thema Sauna beschäftigen. Denn leider hat das Finanzministerium seine bisherige Rechtsauffassung in Sachen Mehrwertsteuer für Sauna-Eintrittsgelder geändert. Bisher galt ein Saunabesuch als „Verabreichung eines Heilbades“, der mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert wurde. Seit dem 1. Juli ist der entsprechende Erlass aufgehoben. Man mag über diese Entscheidung den Kopf schütteln, denn die stärkende Wirkung eines Saunabesuchs auf die Widerstandskraft des Körpers dürfte eigentlich allgemein bekannt sein. Trotzdem gilt ab 1. Juli ein Mehrwertsteuersatz von 19%. Entsprechend gelten ab diesem Datum neue Eintrittspreise, die auf 50 Cent Beträge gerundet werden. Hierbei wurde dreimal zu Gunsten der Kunden abgerundet und einmal aufgerundet. Die Preiserhöhung ist also auf die Steuererhöhung zurückzuführen und dient nicht zum Füllen des städtischen Säckels.

Mehrwertsteuer für Sauna erhöht!