Der Regionalverband hat auf dem Kreuzelberg, dem „Ettlinger Hausberg“, wie auch dem benachbarten Malsch Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Während des Verfahrens zur Erstellung des Regional-plans ermittelten engagierte Bürgerinnen und Bürger unzählige, gut begründete Informationen zu notwendigen Mindestabständen, Vorkommen gefährdeter Vogelarten, Landschaftsbild sowie zur aktuellen Rechtslage. Im Laufe des Verfahrens erreichten einige dieser Informationen gutachterliches Niveau, so die Aussage unab-hängiger Gutachter. Leider setzte sich der Regionalverband über die Informationen dieser engagierten Bürger hinweg. Schon zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren entwickelte der Ortschaftsrat Schluttenbach eine gewisse Skepsis gegenüber dem Verfahren des Regionalverbands und beschloss am 30.03.2017 die Verwaltung zu bitten, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Gestützt auf ein zwischenzeitlich in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellte die CDU-Fraktion am 21.03.2018 im Gemeinderat erfolgreich den Antrag auf Einleitung eines Normenkontrollverfahrens. Vergangene Woche fällte der VGH eine Entscheidung zum Wohle von Natur- und Artenschutz und erklärte die Windkraftplanung des Regionalverbandes für unwirksam. Unser Dank gebührt dem unermüdlichen Engagement der Bürgerschaft, Herrn Bürgermeister Dr. Heidecker, der Solidarität fast aller Ortschaftsräte und einer Mehrheit der Gemeinderäte, durch die ein rechtswidriger Regionalplan verhindert werden konnte.

Heiko Becker, Stadtrat und Ortsvorsteher von Schluttenbach

KW 48/2020

Rechtswidrige Windkraftpläne
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