Wer bestellt, bezahlt. Dieser Satz, der auch als das „Konnexitätsprinzip“ bezeichnet wird, galt bisher in Ettlingen unbestritten für alle sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungspläne“. Denn natürlich ist es sinnvoll, einem Investor aufzugeben, alle erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf seine Kosten bereitzustellen und damit nicht die Allgemeinheit zu belasten. Allerdings: das muss nicht zwangsläufig so sein. Damals, bei der Auflegung des Bebauungsplanes hätte jede Gruppe des Gemeinderates beantragen können, dass die Stadt eines oder mehrere Gutachten bezahlt. Das ist aber nicht erfolgt.

Nun liegen die Unterlagen vor und es wäre nicht angemessen, ein Gutachten zum „oberen Albgrün“ allein deshalb in Frage zu stellen, weil der Investor pflichtgemäß die Kosten getragen hat. Denn es geht nicht um den Auftraggeber der vorliegenden Gutachten, sondern um den Inhalt. Hier ist anzusetzen und genau hier gibt es noch eine Reihe von Fragen, die auch von den Anwohnern im Rahmen der Offenlage aufgeworfen wurden. Die Antworten auf diese Fragen und auf die Fragen des Rates selbst müssen nun dem Gemeinderat dargelegt werden. Sollten die Fragen nicht zufriedenstellend geklärt werden, steht es dem Rat frei, weiterere Experten zu Rate zu ziehen. Dies alles ist im Übrigen Teil des normalen Abwägungsprozesses über den Bebauungsplan, der auch ohne weitere Anträge hoffentlich zu einer sachbezogenen Lösung führt.

Sachliche Abwägung erforderlich