CDU-Fraktion, 27. KW 2009

 

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Ulrike Kayser, Vorsitzende der Frauen Union Ettlingen

Neues Urteil: Umsatzsteuer auf Schulessen

 

Der Bundesfinanzhof hat am 17. Juni 2009 entschieden, dass Schulfördervereine von Eltern, die an einer Schule eine Cafeteria eingerichtet haben und die Schüler und Lehrer mit Speisen und Getränken gegen Entgelt versorgen, der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies gilt selbst dann, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt bzw. etwaige Gewinne aus der Mittagsversorgung in vollem Umfang der Schule zugute kommen.

 

Preisanstieg vermeiden: Das Urteil mag steuerrechtlich
korrekt sein – bei den Eltern wird es auf Unverständnis stoßen! Eltern
haben an all denjenigen Schulen die Mittagsverpflegung ehrenamtlich organisiert, die nicht als Ganztagsschule geführt werden und deshalb
nicht verpflichtet sind, eine Mittagsmahlzeit anzubieten, wie z. B. der
Förderverein des EG, der den „Coffeeshop“ führt. Wo das Urteil greift, steht zu befürchten, dass Akzeptanz und Nachfrage nach
einer warmen Mittagsmahlzeit zurückgehen. Denn infolge des Urteils
müsste der Preis der Mahlzeit um den Betrag der Umsatzsteuer angehoben werden. Gleichzeitig kommt durch die Umsatzsteuererklärung erhebliche Mehrarbeit auf die Fördervereine zu.

 

Die Mittagsversorgung ist an Schulen mit
Nachmittagsunterricht längst unverzichtbar geworden. Die Schulmensen
sind viel mehr als ein Ort der Nahrungsaufnahme: Sie sind Ort der
Erholung, der Kommunikation und des Miteinanders der ganzen
Schulgemeinde.

 

Die CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragen, in den Ettlinger
Schulen zu ermitteln, ob und welche Konsequenzen das Urteil des
Bundesfinanzhofs für die Mittagsverpflegung hat. Die CDU-Fraktion wird
sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Eltern “die Suppe nicht
allein auslöffeln“ müssen.

 

Für die CDU-Fraktion Ulrike Kayser

Urteil in der Kritik