Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt die Bedenken der CDU Ettlingen gegenüber der Windkraftplanung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RVMO)

Schon zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens zur Ausweisung von Windkraftflächen im Gebiet des Regionalverband Oberrhein stand die CDU Schluttenbach den ersten Planentwürfen kritisch gegenüber. Oberflächlich und fehlerhaft wurde auf die in der Abwägung zu beachtenden Belange des Lärm- und Gesundheitsschutzes und die Abstände zur Wohnbebauung, die Belange des Arten- und Landschaftsschutzes und den Schutz des Waldes eingegangen. Schon erahnbar war die politische Überlagerung der Planung und der politische Druck entsprechender grün/roter Ministerien.

Bereits im Zuge der ersten Offenlage stellte sich heraus, wie fehlerhaft Berechnungen zu Schall- und Abstandberechnungen vorgenommen wurden. Zugrunde gelegt wurde eine unrealistische Referenzanlage mit lediglich 100 m Nabenhöhe, obwohl die Planungsbehörde zum Zeitpunkt der Planerstellung aus eigener Erkenntnis wusste, dass im Schwachwindland Baden-Württemberg die tatsächliche durchschnittliche Nabenhöhe schon damals bei rund. 130-140 m lag.

Umfassende avifaunistische Dokumentationen der Bürgerschaft mit gutachterlich bestätigtem hohen Niveau wurden abgewiegelt und letztendlich auf untere Planungsebenen „delegiert“. Hinweise auf Konflikte mit übergeordnetem Europarecht wurde mit Verweis auf baden–württembergische Verwaltungsvorschriften begegnet. In ähnlicher Weise wurde ein Schreiben aus dem Jahre 2013 mit verschiedenen Fragestellungen der Ortsvorsteher von Schöllbronn Herrn Steffen Neumeister und Schluttenbach Herrn Heiko Becker an Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann mit nichtsagenden Floskeln beantwortet.

Die Systematik des Ignorierens und Abwiegelns gegenüber den Einwänden der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerschaft zog sich über den gesamten Verlauf des Verfahrens über viele Jahre hinweg hin. Am 30.03.2017 blieb dem Ortschaftsrat Schluttenbach per Beschluss nur noch die Bitte an die Verwaltung, eine Normenkontrolle zur Überprüfung des rechtswidrigen Verfahrens einzuleiten. Der Beschluss des Ortschaftsrates wurde am 21.03.2018 mehrheitlich vom Gemeinderat (u.a. bei Gegenstimmen der Grünen) mitgetragen und die Einleitung einer Normenkontrollklage beschlossen. Um diesen Beschluss in hohem Maße rechtssicher fassen zu können, hatte die CDU-Gemeinderatsfraktion auf eigene Kosten bei der Kanzlei Caemmerer und Lenz aus Karlsruhe ein juristisches Gutachten zum Verfahren des Regionalverbandes beauftragt.

Am 20. November 2020 gab der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun bekannt, dass der Klage der Stadt Ettlingen stattgegeben wurde und die Teilfortschreibung des Regionalplan für unwirksam erklärt wird. Die noch folgende Begründung des Urteils auch zu den ebenfalls erfolgreichen Klagen der Stadt Baden-Baden und der Gemeinde Malsch wird der RVMO bei künftigen Windkraftplanungen zu berücksichtigen haben. Die jahrelang beharrlich vorgebrachten Bedenken der Stadt Ettlingen mit Oberbürgermeister Arnold und der CDU Ettlingen haben Früchte gezeigt.

Als Erkenntnis, Stand heute, bleibt zu erwähnen. Hätte die CDU-Schluttenbach und die CDU Gemeinderatsfraktion Ettlingen nicht rechtzeitig die Initiative ergriffen und eine Normenkontrolle beantragt, wären die Bürgerinnen und Bürger von Ettlingen mit einem rechtswidrigen Regionalplan konfrontiert worden.

 

Heiko Becker, Mitglied des Gemeinderats, Ortsvorsteher Schluttenbach

Entscheidung zur Windkraftplanung
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