Nach 2 Jahren des Suchens, Abwägens und Planens durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), dem wir angehören, hat das Regierungspräsidium (RP) den Entwurf zum Teilflächennutzungsplan Windenergie als nicht genehmigungsfähig abgewiesen. Begründung: Der Windkraft sei „substanziell zu wenig Raum“ gegeben. Dieser Begriff aus dem Windenergieerlass der grün- roten Landesregierung soll Beurteilungsmaßstab sein, ist aber nirgends definiert! Das RP hätte also einen Entscheidungsspielraum gehabt.
Wir leben in einem windschwachen Gebiet, in dem wirtschaftlich sinnvolle Standorte für Windparks nicht existieren. Niemand kann Interesse haben an dem Bau von riesigen, 200m hohen Windrädern auf abgeholzten Bergkuppen, deren Windausbeute gering ist – auch das RP nicht. Zudem ist die Fläche des NVK dicht besiedelt. Menschenwürdige Abstände zu WK-Anlagen lassen sich nicht herstellen. Die zwischen den Siedlungen liegenden Naturräume werden dringend benötigt zur Erholung der Menschen, zur Arterhaltung und als Lebensraum von Flora und Fauna.
In den 2 Planungsjahren ist ein urdemokratischer Prozess abgelaufen mit vielen Ortschaftsrat-, Ausschuss-, Gemeinderat- und NVK-Sitzungen, die alle diese Aspekte berücksichtigt haben. Das Ergebnis wurde der Bevölkerung in einer Offenlage präsentiert und spiegelt sozusagen den Volkeswillen. Auch deshalb ist es unverständlich, dass eine Verwaltungs- instanz die demokratisch gewählten Organe mit Hilfe des schwammigen Begriffs der „substanziellen Raumgebung“ aushebelt.