Am 22. Mai 2017 vertagte der Nachbarschaftsverband Karlsruhe den Beschluss Windkraft in Ettlingen aus zweierlei Gründen:
Zum einen protestierte die Gemeinde Weingarten, bekennender Windkraftbefürworter, gegen die im TFNPlan ausgewiesene Konzentrationszone, die bis auf 300 Meter an ihre Wohnbebauung heranreicht. Eine Korrektur der Flächenkulisse mit gleicher Fläche, wie sie von der Gemeinde Weingarten vorgeschlagen wurde, wurde vom Regierungspräsidium, welches unter dem Diktat des Umweltministeriums steht, abgelehnt. Grund: Eine anscheinend geringere Windhöffigkeit. Resultat: Wie in Ettlingen greift das Anpassungsgebot an den Regionalplan, wonach ohne Wenn und Aber die Flächen des Regionalplans zu übernehmen sind. Fazit: Ideologie vor Vernunft (Schutz des Menschen).Hält man mit diesem Stil der Beteiligung Bürger/Träger öff. Belange die letzten Befürworter bei der Stange?
Zum anderen war die Stellungnahme Ettlingens maßgebend für die Vertagung. Diese wurde durch 2 CDU Anträge ergänzt. Erstens wird die Verwaltung beauftragt, alle rechtlichen Maßnahmen zu prüfen, gegen den Beschluss vorzugehen. Zweitens wird die Verwaltung beauftragt im weiteren Verfahren für einen Vorsorgeabstand von 1.500 Meter einzuwirken. Der Stellungnahme wurde die erweiterte Beschlussfassung des Ortschaftsrats von Schluttenbach beigefügt. Dieser fordert u.a. die Einleitung einer Normenkontrolle vor dem VGH BW sowie einen Stopp des Verfahrens bis zur Klärung der Rechtsfrage.
Heiko Becker, Stadtrat und Ortsvorsteher von Schluttenbach