Die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes weist nach wir vor unseren Kreuzelberg als Konzentrationszone für Windkraftwerke aus.

Zwar stimmte der Gemeinderat auf unseren Antrag hin mehrheitlich für eine Normenkontrollklage gegen den Windregionalplan des Regionalverbandes. Wie diese Klage ausgeht, ist aber ungewiss. Sollte die Klage letztendlich scheitern, dann wird unser Kreuzelberg als Konzentrationszone für Windkraftwerke ausgewiesen. In diesem Fall liegt es nur noch in den Händen der zukünftigen Gemeinderäte, ob die städtischen Grundstücke auf dem Kreuzelberg für diesen Zweck verkauft werden, oder nicht.

Als einzige Fraktion stimmte die CDU in den zurückliegenden Jahren einheitlich gegen Windkraft auf dem Ettlinger Kreuzelberg. Zu groß waren die Bedenken und unbeantwortet viele Fragen der betroffenen Bürgerschaft, die wir im Rahmen verschiedener Beteiligungen der öffentlichen Träger eingebracht haben. Hierbei ging es beispielsweise um den Artenschutz, den Verstoß gegen geltendes Recht oder den Schutz des Menschen durch zu geringe Mindestabstände zu Wohngebieten.

Dies auch vor dem Hintergrund einer viel zu geringen Windhöffigkeit, um einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten zu können. Die CDU wird auch in Zukunft einen Verkauf städtischer Grundstücke auf dem Kreuzelberg im Gemeinderat ablehnen.

Mit Ihrer Stimme bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai können Sie also mit darüber entscheiden, ob unsere naturnahen Erholungsgebiete inmitten der Etllinger Gemarkung erhalten bleiben sollen, oder nicht.

Heiko Becker
Stadtrat und Ortsvorsteher von Schluttenbach

KW 04/2019

Windkraftwerke auf dem Kreuzelberg
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